Das Verursacherprinzip
Das Umweltschutzgesetz des Bundes verlangt, dass die Kosten für die Entsorgung von Siedlungsabfällen von denen getragen werden, die den Abfall verursachen. Der Kanton Zürich fasst es so zusammen: Der Verursachende trägt die Kosten für die Entsorgung der Abfälle. Die Gemeinden müssen die Entsorgung deshalb mit kostendeckenden und verursachergerechten Gebühren finanzieren und nicht über die Steuern.
Zuständig für die Entsorgung der Siedlungsabfälle und für die Gebühren sind die Gemeinden. Sie legen im Abfallreglement fest, wie die Gebühren aufgebaut sind und wie hoch sie sind. Darum gibt es in der Schweiz keine einheitliche Sackgebühr. Oft schliessen sich mehrere Gemeinden zu einem Zweckverband zusammen und haben dann einen gemeinsamen Gebührensack.
Die Sackgebühr: bezahlen nach Menge
Der mengenabhängige Teil der Gebühr soll sich nach der Abfallmenge richten. Wer weniger Kehricht produziert, zahlt weniger. Je nach Gemeinde gibt es dafür verschiedene Systeme:
- Gebührensack: Die Gebühr ist im Preis des offiziellen Kehrichtsacks enthalten. Andere Säcke werden nicht mitgenommen.
- Gebührenmarke oder Vignette: Sie kleben eine Marke auf einen Sack oder einen Container.
- Containergebühr nach Gewicht: Container mit Chip werden bei der Leerung gewogen, verrechnet wird pro Kilo.
- Sperrgutmarken: Auch für Sperrgut gilt meist eine mengenabhängige Gebühr, je nach Gemeinde pro Stück, pro Volumen oder nach Gewicht.
Laut Kanton Zürich sind die Gebühren volumen- oder gewichtsabhängig. Mit der Sackgebühr werden in erster Linie das Einsammeln und die Verbrennung des Kehrichts in der Kehrichtverwertungsanlage bezahlt.
Die Grundgebühr: unabhängig von der Menge
Die mengenabhängige Gebühr kann durch eine mengenunabhängige Grundgebühr ergänzt werden. Sie wird unabhängig davon erhoben, wie viel Abfall ein Haushalt tatsächlich entsorgt. Je nach Gemeinde wird sie pro Haushalt, pro Wohnung, pro Person oder pro Liegenschaft berechnet, manchmal auch nach Gebäudevolumen.
Mit der Grundgebühr bezahlt die Gemeinde vor allem die Kosten, die nicht direkt einem Kehrichtsack zugeordnet werden können:
- Separatsammlungen wie Papier, Karton, Glas, Metalle und Öl
- den Betrieb von Sammelstellen und Recyclinghöfen
- je nach Gemeinde einen Teil der Grüngutabfuhr
- Information, Abfallkalender und Verwaltung
Die Abfallrechnung ist dabei eine eigene Rechnung innerhalb der Gemeinderechnung. Die Gebühren sollen die Kosten decken, aber keinen Gewinn für die allgemeine Gemeindekasse abwerfen.
Wer bezahlt die Grundgebühr?
In vielen Gemeinden wird die Grundgebühr den Liegenschaftseigentümern in Rechnung gestellt. Wenn Sie zur Miete wohnen, kann sie über die Nebenkosten an Sie weiterverrechnet werden. Ob und wie das geschieht, steht im Mietvertrag und in der Nebenkostenabrechnung. In anderen Gemeinden geht die Rechnung direkt an jeden Haushalt. Fragen Sie im Zweifel bei der Gemeindeverwaltung oder bei Ihrer Verwaltung nach.
Was gratis ist und was nicht
Weil Separatsammlungen meist über die Grundgebühr oder über vorgezogene Recyclingbeiträge bezahlt sind, kostet die Abgabe von Glas, Metall, Papier oder Elektrogeräten Sie an der Sammelstelle in der Regel nichts zusätzlich. Was Sie dagegen in den Kehrichtsack werfen, bezahlen Sie direkt. Genau darin liegt der Anreiz des Verursacherprinzips: Trennen lohnt sich für die Umwelt und für das eigene Budget.
Abfall nicht korrekt entsorgen: keine gute Idee
Kehricht in fremden Säcken, in öffentlichen Abfallkübeln oder im Wald zu entsorgen, ist verboten. Gemeinden können dafür Bussen aussprechen und die Kosten für die Beseitigung verrechnen. Auch das Verbrennen von Abfällen im Garten oder im Cheminée ist nicht erlaubt.
So sparen Sie Abfallgebühren
- Konsequent trennen: PET-Flaschen, Glas, Dosen, Karton und Papier gehören nicht in den Gebührensack.
- Grüngut separat: Rüst- und Gartenabfälle sind schwer und füllen den Sack schnell. Infos dazu unter Grüngut entsorgen.
- Verpackungen vermeiden: Nachfüllpackungen, Mehrweg und offene Ware reduzieren den Kehricht.
- Sack richtig füllen: Verpackungen zusammendrücken, damit der Sack voll wird, aber die Gewichtsgrenze der Gemeinde einhalten.
- Weitergeben statt wegwerfen: Gut erhaltene Dinge lassen sich verschenken, verkaufen oder in ein Brockenhaus bringen.
Wo Sie Wertstoffe in Ihrer Nähe abgeben können, sehen Sie unter Recyclinghof & Sammelstellen. Die genauen Gebühren Ihrer Gemeinde finden Sie im Abfallreglement oder im Abfallkalender.