Ratgeber

Mulde auf öffentlichem Grund: wann es eine Bewilligung braucht und wie Sie sie beantragen

Steht eine Mulde auf der Strasse, dem Trottoir oder einem öffentlichen Parkplatz, braucht es in aller Regel eine Bewilligung der Gemeinde. Hier lesen Sie, wie Sie vorgehen und worauf Sie achten müssen.

Öffentlicher Grund oder Privatgrund?

Ob Sie für eine Mulde eine Bewilligung brauchen, hängt in erster Linie davon ab, wo sie steht. Als öffentlicher Grund gelten in der Regel Strassen, Trottoirs, öffentliche Parkplätze, Plätze und Grünflächen, die der Gemeinde oder dem Kanton gehören. Wer dort eine Mulde abstellt, nutzt öffentlichen Raum über das normale Mass hinaus. Dafür verlangen Gemeinden und Städte in aller Regel eine Bewilligung.

Steht die Mulde auf Privatgrund, zum Beispiel auf Ihrem eigenen Vorplatz, in der Einfahrt oder auf einem privaten Parkplatz, braucht es meist keine Bewilligung der Behörde. Sie brauchen aber die Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers. Wohnen Sie zur Miete oder in Stockwerkeigentum, klären Sie den Standort vorher mit der Verwaltung oder der Gemeinschaft ab. Achten Sie auch darauf, dass Zufahrten, Garagen und Notausgänge frei bleiben.

Wichtig: Manche Vorplätze sehen privat aus, gehören aber teilweise zum Trottoir oder zur Strasse. Im Zweifel hilft ein Blick in den Grundbuchplan oder eine kurze Anfrage bei der Gemeinde.

Wer die Bewilligung erteilt

Zuständig ist meist die Gemeinde, in grösseren Städten oft das Tiefbauamt, die Stadtpolizei oder eine eigene Stelle für die Benützung des öffentlichen Grundes. An Kantonsstrassen kann zusätzlich der Kanton zuständig sein. Die Bezeichnungen und Abläufe sind von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Die Website Ihrer Gemeinde nennt in der Regel das richtige Formular, häufig unter Stichworten wie «Benützung öffentlicher Grund», «Strassenbenützung» oder «Bewilligung Mulde».

So beantragen Sie die Bewilligung

Der Ablauf ist in vielen Gemeinden ähnlich:

  • Formular suchen: Auf der Website der Gemeinde oder am Schalter. Viele Städte bieten das Gesuch online an.
  • Standort angeben: Adresse und genaue Lage, zum Beispiel «Parkfeld vor Hausnummer 12» oder «Trottoir neben der Einfahrt». Oft wird ein einfacher Situationsplan oder eine Skizze verlangt.
  • Dauer angeben: Ab wann und bis wann die Mulde stehen soll. Planen Sie realistisch, denn eine Verlängerung braucht meist ein neues Gesuch.
  • Grösse angeben: Volumen und Abmessungen der Mulde. Welche Grösse passt, lesen Sie im Ratgeber Welche Muldengrösse brauche ich?
  • Verantwortliche Person nennen: Wer haftet für die Mulde und ist erreichbar, falls etwas ist.
  • Rechtzeitig einreichen: Die Bearbeitung dauert je nach Gemeinde einige Tage. Reichen Sie das Gesuch deshalb früh ein, vor allem vor einem Umzug oder einem fixen Bautermin.

Viele Muldenfirmen kennen die Abläufe in ihrer Region und reichen das Gesuch auf Wunsch für Sie ein. Fragen Sie bei der Offerte nach, ob das inbegriffen ist und wer die Gebühren trägt.

Kosten der Bewilligung

Für die Bewilligung erheben Gemeinden in der Regel eine Gebühr. Dazu kommen je nach Ort Gebühren für die Benützung des öffentlichen Grundes, etwa pro Tag oder pro Quadratmeter, sowie Kosten für blockierte Parkplätze oder für eine nötige Signalisation. Die Höhe legt jede Gemeinde selbst fest. Verlässliche Zahlen finden Sie nur im Gebührenreglement oder auf der Website Ihrer Gemeinde.

Typische Auflagen

Mit der Bewilligung kommen meist Auflagen, damit niemand gefährdet oder behindert wird. Häufig verlangt werden:

  • Signalisation und Markierung: Die Mulde muss gut sichtbar sein, zum Beispiel mit rot-weissen Reflektoren oder Warnmarkierungen.
  • Beleuchtung: Bei Dunkelheit verlangen manche Gemeinden eine Beleuchtung oder Warnleuchten.
  • Durchgang für Fussgänger: Auf dem Trottoir muss oft ein Mindestdurchgang frei bleiben, auch für Kinderwagen und Rollstühle.
  • Freie Sicht und Zufahrt: Hydranten, Schachtdeckel, Feuerwehrzufahrten und Sichtfelder bei Ausfahrten dürfen nicht verstellt werden.
  • Schutz des Belags: Unter Umständen sind Unterlagen wie Holzbohlen nötig, damit Strasse oder Trottoir nicht beschädigt werden.
  • Sauberkeit: Die Umgebung muss sauber bleiben. Material darf nicht herausfallen oder verweht werden. Eine Abdeckung kann verlangt werden.

Halten Sie sich an die bewilligte Dauer und den bewilligten Standort. Ändert sich etwas, melden Sie es der Behörde.

Was passiert ohne Bewilligung?

Steht eine Mulde ohne Bewilligung auf öffentlichem Grund, kann die Behörde verlangen, dass sie sofort entfernt wird. Je nach Gemeinde drohen zudem eine Busse oder nachträgliche Gebühren. Kommt es zu einem Unfall, etwa weil die Mulde nachts nicht markiert war, kann das auch haftungsrechtliche Folgen haben. Der Aufwand für ein Gesuch ist deshalb gut investiert.

Praktische Tipps

  • Standort vorher anschauen: Das Fahrzeug, das die Mulde bringt, braucht Platz zum Abladen und Aufladen. Prüfen Sie Durchfahrtshöhe, Bäume, Leitungen und die Breite der Zufahrt.
  • Nachbarn informieren: Ein kurzer Hinweis im Treppenhaus verhindert Ärger, vor allem wenn Parkplätze wegfallen.
  • Fremdeinwürfe vermeiden: Eine Mulde auf der Strasse lädt Passanten ein, eigenen Abfall loszuwerden. Eine Mulde mit Deckel oder ein kurzer Zeitraum hilft dagegen.
  • Richtig füllen: Was in die Mulde darf, lesen Sie im Ratgeber «Was darf in die Mulde – und was nicht?»
  • Alternative prüfen: Bei wenig Material kann es einfacher sein, es selbst zum Recyclinghof oder zur Sammelstelle zu bringen. Ob eine Mulde oder eine Abholung sinnvoller ist, zeigt der Ratgeber Mulde mieten oder Räumung beauftragen?

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