Holz ist nicht gleich Holz
Holz scheint ein einfacher Abfall zu sein: Es ist natürlich und brennt gut. Für die Entsorgung macht es aber einen grossen Unterschied, ob ein Brett frisch aus dem Wald kommt, ob es lackiert ist oder ob es jahrelang als imprägnierter Gartenzaun im Freien stand. In der Schweiz werden Holzabfälle deshalb grob in drei Gruppen eingeteilt: naturbelassenes Holz, Altholz und problematische Holzabfälle, oft kurz Problemholz genannt. Die genaue Abgrenzung legen die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) und die Abfallvorschriften des Bundes fest. Wie die Sammelstellen die Kategorien in der Praxis handhaben, kann sich je nach Kanton und Annahmestelle unterscheiden.
Naturbelassenes Holz
Naturbelassenes Holz ist Holz, das ausser einer mechanischen Bearbeitung nicht behandelt wurde. Es ist also nicht verleimt, lackiert, beschichtet, gestrichen oder imprägniert. Typische Beispiele:
- Stückholz, Scheiter und Rundholz
- Äste, Zweige und Strauchschnitt
- Rinde, Hackschnitzel und Sägemehl aus unbehandeltem Holz
- unbehandelte Abschnitte aus der Holzverarbeitung
Naturbelassenes Holz ist der Brennstoff für Holzöfen, Cheminées und Holzheizungen. Äste und Gartenabfälle gehören bei kleineren Mengen meist ins Grüngut oder zur Gartenabfallsammlung.
Altholz
Als Altholz gilt Holz, das bereits verwendet wurde oder bei der Verarbeitung behandelt wurde, aber keine problematischen Schadstoffe enthält. Dazu gehören zum Beispiel:
- Holz von Möbeln, auch mit Lack oder Beschichtung, sofern keine Holzschutzmittel und keine halogenhaltigen Beschichtungen enthalten sind
- Spanplatten, Sperrholz und andere Holzwerkstoffe aus dem Innenbereich
- Bauholz aus Innenräumen, zum Beispiel Täfer, Türen oder Bodenbretter
- Paletten, Holzkisten und Verpackungsholz
Altholz gehört nicht in den Holzofen oder ins Cheminée. Gemäss Art. 26a LRV dürfen Abfälle nur in dafür vorgesehenen Anlagen verbrannt werden. Altholz wird deshalb in speziell ausgerüsteten Altholzfeuerungen, in der Kehrichtverwertungsanlage (KVA) oder stofflich verwertet, etwa zur Herstellung von Spanplatten. Viele Recyclinghöfe haben eine eigene Mulde für Altholz. Hinweise zu einzelnen Gegenständen finden Sie unter Altholz entsorgen und Möbel entsorgen.
Problematische Holzabfälle
Problematische Holzabfälle enthalten Stoffe, die beim Verbrennen schädliche Emissionen verursachen oder die Umwelt belasten können. Typische Beispiele:
- druckimprägniertes Holz, zum Beispiel alte Zaunpfähle, Gartenmöbel oder Pergolas für den Aussenbereich
- Holz, das mit Holzschutzmitteln behandelt wurde, etwa alte Fensterrahmen, Fassadenschalungen oder Dachbalken
- Bahnschwellen und Telefonmasten, die mit Teeröl behandelt wurden
- Holz mit PVC-Beschichtung oder anderen halogenhaltigen Beschichtungen
- Holz, das mit Schadstoffen verunreinigt ist, zum Beispiel aus Brand- oder Industrieobjekten
Problematische Holzabfälle gelten in der Regel als Sonderabfall. Sie dürfen weder im Ofen noch im Freien verbrannt werden und gehören nicht in die normale Altholzmulde. Sie werden in geeigneten Anlagen wie einer KVA entsorgt. Ob und zu welchen Bedingungen ein Recyclinghof solches Holz annimmt, ist sehr unterschiedlich. Fragen Sie vorher nach, statt es einfach in die Altholzmulde zu legen.
So erkennen Sie die Kategorie
Am Holz selbst lässt sich nicht immer sicher erkennen, ob und wie es behandelt wurde. Diese Fragen helfen bei der Einordnung:
- Wo war das Holz eingesetzt? Holz aus dem Innenbereich ist meist Altholz. Holz, das lange im Freien war, etwa Zäune, Fenster oder Fassaden, ist häufig mit Holzschutzmitteln behandelt.
- Wie sieht die Oberfläche aus? Grünliche oder bräunliche Verfärbungen bis tief ins Holz deuten auf eine Druckimprägnierung hin. Ein öliger Geruch kann auf Teeröl hinweisen.
- Ist eine Kunststoffschicht vorhanden? Eine Folie oder Beschichtung kann aus PVC bestehen.
- Wie alt ist das Holz? Bei älterem Aussenholz waren Holzschutzmittel verbreitet.
Im Zweifel ordnen Sie das Holz der strengeren Kategorie zu oder fragen das Personal der Sammelstelle.
Kein Verbrennen im Garten
Im Freien dürfen gemäss Art. 26b LRV nur natürliche Wald-, Feld- und Gartenabfälle verbrannt werden, und nur, wenn sie so trocken sind, dass dabei wenig Rauch entsteht. Die Behörden können das Verbrennen im Freien zusätzlich einschränken oder verbieten. Altholz und Problemholz dürfen nie im Freien, im Cheminée oder im Holzofen verbrannt werden. Viele Kantone und Gemeinden haben zusätzliche Regeln, zum Beispiel in Wohngebieten oder während Trockenperioden.
Warum die Trennung wichtig ist
Naturbelassenes Holz und sauberes Altholz sind wertvolle Rohstoffe. Sie lassen sich zu neuen Holzwerkstoffen verarbeiten oder liefern in geeigneten Anlagen Wärme und Strom. Gelangt Problemholz in eine Altholzmulde, kann die ganze Ladung belastet werden und muss teurer entsorgt werden. Wer sauber trennt, schützt die Luft, spart Kosten und hilft, dass Holz möglichst lange im Kreislauf bleibt.
Tipps für die Entsorgung
- Trennen Sie Metallteile wie Scharniere, Schrauben und Beschläge vom Holz, wenn das mit vertretbarem Aufwand möglich ist.
- Halten Sie naturbelassenes Holz, Altholz und Problemholz schon beim Sammeln auseinander.
- Bei grösseren Mengen, etwa bei einem Umbau, lohnt sich eine eigene Holzmulde. Firmen finden Sie unter Muldenservice.
- Kleinere Mengen bringen Sie zum Recyclinghof oder zur Sammelstelle Ihrer Gemeinde.