Ratgeber

Asbest erkennen und richtig entsorgen

In Gebäuden mit Baujahr vor 1990 kann Asbest verbaut sein. Bevor Sie umbauen oder renovieren, sollten Sie einen Verdacht abklären lassen und die Arbeiten Fachleuten überlassen.

Warum Asbest gefährlich ist

Asbest ist ein natürlich vorkommendes Fasermineral. Es galt lange als idealer Baustoff, weil es hitzebeständig, stabil und günstig war. Das Problem: Werden asbesthaltige Materialien beschädigt, zum Beispiel durch Bohren, Schleifen, Brechen oder Abschlagen, können feinste Fasern freigesetzt werden. Eingeatmet können sie schwere Erkrankungen der Lunge und des Brustfells verursachen. Laut Forum Asbest Schweiz können zwischen dem Einatmen der Fasern und dem Ausbruch einer Krankheit 40 Jahre und mehr vergehen.

Solange asbesthaltiges Material intakt ist und nicht bearbeitet wird, ist die Gefahr in der Regel gering. Kritisch wird es vor allem bei Umbau, Renovation und Rückbau.

Wo Asbest vorkommen kann

In der Schweiz ist die Verwendung von Asbest seit 1990 verboten. Gemäss Forum Asbest Schweiz ist bei einem Umbau von Gebäuden mit Baujahr vor 1990 mit Asbest zu rechnen. Das betrifft einen grossen Teil der Wohngebäude in der Schweiz.

Typische Stellen, an denen Asbest verbaut sein kann, sind unter anderem:

  • Dach- und Fassadenplatten aus Faserzement
  • Plattenkleber unter Wand- und Bodenplättli
  • Fensterkitt
  • Putze und Spachtelmassen
  • Bodenbeläge, zum Beispiel ältere Vinyl- oder Kunststoffplatten und deren Kleber
  • Isolierungen, etwa an Leitungen, Heizungen oder in Brandschutzbauteilen
  • alte Blumenkisten aus Faserzement

Die Suva bietet dazu das interaktive «Asbest-Haus» und die Broschüre «Asbest erkennen – richtig handeln» an. Beides zeigt, wo in einem Gebäude asbesthaltige Materialien zu erwarten sind und wie hoch das Risiko bei Nutzung und Umbau ist.

Asbest erkennen: nur mit einer Analyse sicher

Ob ein Material Asbest enthält, sehen Sie von blossem Auge nicht. Eine Faserzementplatte aus den 1970er-Jahren und eine asbestfreie neuere Platte können gleich aussehen. Sicherheit gibt nur eine Materialanalyse in einem spezialisierten Labor.

Gehen Sie so vor:

  • Baujahr prüfen: Wurde das Gebäude oder der betroffene Bauteil vor 1990 erstellt oder renoviert, besteht ein Verdacht.
  • Vor den Arbeiten abklären: Klären Sie einen Verdacht unbedingt ab, bevor Sie mit Umbauarbeiten beginnen, nicht erst mittendrin.
  • Labor kontaktieren: Für einzelne, klar abgegrenzte Materialien kann eine Probe an ein Labor geschickt werden. Forum Asbest Schweiz empfiehlt, das Vorgehen vorher mit dem Labor zu besprechen, weil die Probenahme Sorgfalt braucht und bei mehrschichtigen Materialien alle Schichten erfasst werden müssen.
  • Fachperson beiziehen: Bei grösseren Umbauten oder einem Rückbau empfiehlt sich eine Bauschadstoffdiagnostikerin oder ein Bauschadstoffdiagnostiker. Diese Fachpersonen untersuchen das Gebäude vor Ort und halten fest, wo Schadstoffe vorhanden sind.

Im Zweifel gilt: Behandeln Sie ein Material so, als ob es Asbest enthält, bis das Gegenteil feststeht.

Was Sie nicht selbst tun sollten

Der Umgang mit asbesthaltigen Materialien gehört laut Forum Asbest Schweiz in die Hände von spezialisierten Unternehmen. Für Privatpersonen heisst das:

  • Nicht bohren, schleifen, fräsen, brechen oder abschlagen, wenn ein Verdacht besteht.
  • Verdächtiges Material nicht mit dem Hochdruckreiniger bearbeiten, nicht trocken wischen und nicht mit einem normalen Staubsauger aufsaugen.
  • Kein verdächtiges Material in den Kehricht, ins Sperrgut, in eine normale Mulde oder in den Bauschutt geben.
  • Alte asbesthaltige Produkte nicht an anderer Stelle wieder verwenden. Das ist nicht erlaubt.

Haben Sie bereits Material beschädigt, bei dem ein Verdacht besteht, unterbrechen Sie die Arbeiten, vermeiden Sie es, Staub aufzuwirbeln, und holen Sie fachlichen Rat ein, zum Beispiel bei einer Auskunftsstelle von Forum Asbest Schweiz.

Sanierung und Entsorgung

Steht fest, dass Asbest vorhanden ist, plant eine Fachperson die Sanierung. Bei einem Umbau sollte asbesthaltiges Material möglichst entfernt werden. Je nach Material und Zustand sind besondere Schutzmassnahmen nötig. Für bestimmte Asbestarbeiten, vor allem an schwach gebundenem Asbest, sind von der Suva anerkannte Asbestsanierungsfirmen vorgeschrieben. Lassen Sie sich von der Fachperson bestätigen, welche Anforderungen in Ihrem Fall gelten.

Asbesthaltige Abfälle müssen getrennt von den übrigen Bauabfällen erfasst und separat entsorgt werden. Bei Bauarbeiten schreibt die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) vor, Sonderabfälle von den übrigen Abfällen zu trennen. Bei grösseren Bauvorhaben oder wenn Asbest zu erwarten ist, verlangt Art. 16 VVEA bereits im Baubewilligungsgesuch Angaben zur Entsorgung der Abfälle. Die genauen Annahmebedingungen, etwa zur Verpackung und Kennzeichnung, sind je nach Kanton und Annahmestelle verschieden. Nicht jeder Recyclinghof nimmt asbesthaltiges Material an. Fragen Sie vorher nach.

Kleine Mengen aus dem Haushalt

Auch bei einer einzelnen alten Faserzement-Blumenkiste oder ein paar Platten gilt: nicht zerbrechen, nicht zersägen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder beim kantonalen Umweltamt, wo und wie Sie solches Material abgeben können. Weitere Hinweise finden Sie im Abfall-ABC unter Asbest und Eternit. Annahmestellen in Ihrer Region suchen Sie unter Recyclinghof & Sammelstellen und bei den Recycling-Firmen. Was für die übrigen Bauabfälle gilt, lesen Sie unter Bauschutt entsorgen.

Weitere Informationen

Verlässliche Informationen für Eigentümerinnen, Mieter und Heimwerkerinnen bietet Forum Asbest Schweiz unter forum-asbest.ch, inklusive Auskunftsstellen und Hinweisen zu Fachleuten für Analyse, Bauschadstoffdiagnostik und Sanierung. Die Suva informiert auf suva.ch über Asbest und stellt Broschüren und das Asbest-Haus zur Verfügung. Diese Quellen ersetzen keine Abklärung vor Ort.