Was als illegale Entsorgung gilt
In der Schweiz müssen Abfälle umweltverträglich entsorgt werden. Grundlage dafür ist das Umweltschutzgesetz des Bundes mit seinen Verordnungen. Wer Abfall ausserhalb der vorgesehenen Wege loswird, handelt in der Regel rechtswidrig. Man unterscheidet grob zwei Formen:
- Littering: das achtlose Wegwerfen oder Liegenlassen kleiner Abfälle im öffentlichen Raum, etwa Verpackungen, Flaschen, Zigarettenstummel oder Kaugummi.
- Wilde Deponie: das Abladen grösserer Mengen oder sperriger Gegenstände an Orten, die dafür nicht bestimmt sind, zum Beispiel im Wald, an Feldrändern, in Bächen oder neben öffentlichen Sammelstellen.
Auch das Abstellen von Kehrichtsäcken ohne Gebührenmarke, das Bereitstellen am falschen Tag oder das Deponieren von Sperrgut neben Containern gilt in vielen Gemeinden als Verstoss gegen das Abfallreglement.
Auch Verbrennen ist keine Lösung
Abfälle im Garten, im Cheminée oder im Freien zu verbrennen ist grundsätzlich verboten. Dabei entstehen giftige Stoffe, die Luft und Boden belasten. Ausnahmen gibt es höchstens für trockene, natürliche Wald-, Feld- und Gartenabfälle, und auch diese können Kantone und Gemeinden einschränken oder ganz verbieten. Erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrer Gemeinde.
Warum illegale Entsorgung teuer wird
Die Folgen lassen sich in drei Bereiche gliedern:
- Bussen: Littering und illegale Entsorgung können gebüsst werden. Wie hoch eine Busse ausfällt, ist nicht schweizweit einheitlich geregelt. Kantone und Gemeinden legen eigene Bussen fest, und bei schweren Fällen kann ein Strafverfahren folgen. Massgebend sind die Bestimmungen Ihres Kantons und das Abfallreglement Ihrer Gemeinde.
- Kosten für Räumung und Entsorgung: Nach dem Verursacherprinzip können die Kosten für das Aufräumen und die fachgerechte Entsorgung dem Verursacher in Rechnung gestellt werden. Das kann deutlich mehr kosten als die korrekte Entsorgung.
- Folgeschäden: Gelangen Öl, Farbe oder Chemikalien in den Boden oder ins Wasser, können Sanierungskosten entstehen, die weit über eine Busse hinausgehen.
Viele Gemeinden gehen illegaler Entsorgung gezielt nach. Abgestellte Säcke werden teilweise kontrolliert, und Hinweise auf den Verursacher, etwa Adressen auf Briefen, werden für die Ermittlung genutzt.
Die Kosten für die Allgemeinheit
Wird kein Verursacher gefunden, zahlt die Allgemeinheit. Gemeinden, Kantone, Verkehrsbetriebe und Grundeigentümer setzen Personal und Fahrzeuge ein, um Littering und wilde Deponien zu beseitigen. Diese Mittel fehlen dann anderswo oder fliessen in die Abfallgebühren ein. Littering beeinträchtigt zudem das Sicherheitsgefühl im öffentlichen Raum und zieht oft weiteren Abfall an.
Gefahr für Tiere und Natur
Weggeworfene Dosen, Glasscherben oder Plastikteile können Wild- und Nutztiere verletzen. Auf Wiesen kann Abfall ins Futter gelangen und Tiere schädigen. Kunststoffe zerfallen mit der Zeit in kleine Teile, die kaum mehr aus der Umwelt entfernt werden können. Zigarettenstummel geben Schadstoffe ins Wasser ab.
Für jeden Abfall gibt es einen legalen Weg
Oft ist illegale Entsorgung eine Frage der Bequemlichkeit oder der Unwissenheit. Dabei gibt es für fast jeden Abfall eine einfache, legale Lösung:
- Unterwegs: Abfall in den nächsten Abfalleimer werfen oder wieder mitnehmen. PET, Glas und Alu gehören an die Sammelstelle.
- Sperrgut: über die Sperrgutabfuhr der Gemeinde, an der Sammelstelle oder in der Kehrichtverwertungsanlage. Wer nicht selbst transportieren kann, nutzt die Sperrgutabfuhr der Gemeinde. Mehr dazu unter Sperrgut entsorgen: die drei Wege.
- Elektrogeräte: kostenlos zurück an den Handel.
- Altöl, Farben, Chemikalien: an die Verkaufsstelle oder zur Sonderabfallsammlung, siehe Altöl entsorgen.
- Autoreifen: zurück zum Garagisten oder an eine Annahmestelle.
- Bauabfälle: über eine Mulde oder direkt bei einer Annahmestelle, siehe Bauschutt entsorgen.
Die nächstgelegene Sammelstelle finden Sie unter Recyclinghof & Sammelstellen.
Was tun, wenn Sie eine wilde Deponie entdecken?
Fassen Sie unbekannte Behälter, Fässer oder auslaufende Stoffe nicht an. Melden Sie die Fundstelle der Gemeinde, bei akuter Gefahr für Gewässer oder bei grösseren Mengen gefährlicher Stoffe auch der Polizei. Viele Gemeinden bieten dafür ein Online-Formular oder eine Melde-App an. Wenn möglich, notieren Sie Ort, Zeitpunkt und eine kurze Beschreibung.
Vorbeugen im Alltag
Viele Fälle von Littering entstehen unterwegs: beim Picknick am See, nach einem Fest oder auf dem Arbeitsweg. Ein kleiner Sack im Rucksack für den eigenen Abfall hilft, wenn kein Abfalleimer in der Nähe ist oder dieser bereits voll ist. Wer Veranstaltungen organisiert, sollte genügend Abfallbehälter und eine Reinigung einplanen. Manche Gemeinden verlangen dafür ein Konzept als Teil der Bewilligung.
Fazit
Illegale Entsorgung spart kurzfristig ein paar Franken oder etwas Aufwand, kann aber mit Bussen, Räumungskosten und Umweltschäden enden. Wer die legalen Wege kennt, entsorgt meist günstiger und einfacher, als er denkt. Die konkreten Regeln und Bussen erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde oder Ihrem Kanton.