Wer was regelt
Für die Abfallentsorgung im Mehrfamilienhaus sind mehrere Stellen zuständig. Die Gemeinde legt fest, wie Kehricht und Separatsammlungen abgeholt werden, welche Gebühren gelten und an welchen Tagen gesammelt wird. Die Eigentümerschaft oder Verwaltung stellt in der Regel die Container und den Containerplatz bereit und regelt Einzelheiten in der Hausordnung. Die Mieterinnen und Mieter sind dafür verantwortlich, ihren Abfall korrekt zu trennen und zu entsorgen.
Weil die Regeln von Gemeinde zu Gemeinde verschieden sind, lohnt sich ein Blick in den Entsorgungskalender oder auf die Website Ihrer Gemeinde. Dort finden Sie die Sammeltage und die Annahmestellen. Einen Überblick über Sammelstellen in Ihrer Region finden Sie unter Recyclinghof & Sammelstellen.
Container und Gebühren
In den meisten Schweizer Gemeinden wird der Kehricht nach dem Verursacherprinzip finanziert. Je nach Gemeinde geschieht das auf unterschiedliche Weise:
- Gebührensack: Der Kehricht kommt in offizielle, gebührenpflichtige Säcke, die dann in den Container gestellt werden. Nicht gebührenpflichtige Säcke werden oft nicht mitgenommen.
- Containermarke oder Vignette: Der Container selbst ist mit einer Marke versehen, die Kosten werden über die Nebenkosten oder die Verwaltung verrechnet.
- Gewichtsabhängige Gebühr: Einige Gemeinden wiegen Container bei der Leerung und verrechnen nach Gewicht.
Wichtig ist: Lose Abfälle gehören nicht in den Container, ausser die Gemeinde erlaubt das ausdrücklich. Und der Container ist nur für Haushaltskehricht gedacht, nicht für Bauschutt, Elektrogeräte oder Sperrgut.
Was die Hausordnung oft regelt
Die Hausordnung ist Bestandteil vieler Mietverträge. Typische Punkte zum Thema Abfall sind:
- wann die Container an den Strassenrand gestellt und wieder zurückgebracht werden, und wer dafür zuständig ist;
- dass Kehrichtsäcke nicht im Treppenhaus, auf dem Balkon oder vor der Wohnungstür gelagert werden;
- wo Papier, Karton und Grüngut bis zum Sammeltag aufbewahrt werden dürfen;
- dass der Containerplatz sauber gehalten wird.
Halten Sie sich an diese Regeln, auch wenn sie im Einzelfall umständlich wirken. Säcke im Treppenhaus ziehen Gerüche und Ungeziefer an und können ein Sicherheitsrisiko sein, weil sie Fluchtwege versperren.
Separatsammlungen im Haus
Manche Liegenschaften haben eigene Container für Grüngut, Glas oder Papier, andere nicht. Wo es solche Container gibt, gilt: nur das hineinwerfen, wofür sie gedacht sind. Plastiksäcke im Grüngutcontainer oder Fremdstoffe im Glas machen die ganze Sammlung schlechter verwertbar.
- Grüngut: Was in Ihrer Gemeinde ins Grüngut darf, ist unterschiedlich geregelt, besonders bei Speiseresten. Mehr unter Grüngut entsorgen.
- Karton: Falten, bündeln und am Sammeltag bereitstellen. Karton nicht nass werden lassen. Details unter Karton entsorgen.
- PET, Glas, Alu: an die öffentlichen Sammelstellen oder zurück in den Laden.
Sperrgut im Mehrfamilienhaus
Ein häufiger Streitpunkt sind alte Möbel, Matratzen oder Teppiche, die einfach beim Containerplatz abgestellt werden. Das ist in der Regel nicht erlaubt. Sperrgut wird von der Abfuhr nur mitgenommen, wenn es korrekt angemeldet oder mit Marken versehen ist und am richtigen Tag bereitsteht. Bleibt etwas liegen, muss es am Ende oft die Verwaltung auf Kosten aller entsorgen lassen.
Planen Sie deshalb Sperrgut bewusst: Prüfen Sie die Abfuhrdaten Ihrer Gemeinde, bringen Sie es selbst zur Sammelstelle oder in die Kehrichtverwertungsanlage, oder geben Sie gut erhaltene Stücke weiter. Wer nicht selbst transportieren kann, nutzt die Sperrgutabfuhr der Gemeinde. Die verschiedenen Möglichkeiten erklärt der Ratgeber Sperrgut entsorgen: die drei Wege.
Elektrogeräte und Sonderabfall
Elektrogeräte, Batterien und Leuchtmittel gehören nie in den Hauscontainer. Händler nehmen solche Geräte kostenlos zurück. Farben, Lösungsmittel und andere Chemikalien gehören zur Sonderabfallsammlung oder zurück an die Verkaufsstelle. Weiterführende Informationen finden Sie unter Elektroschrott entsorgen.
Wenn es Probleme gibt
Wenn Container regelmässig überfüllt sind, falsch befüllt werden oder Sperrgut herumsteht, ist zuerst die Verwaltung die richtige Ansprechstelle. Sie kann zusätzliche Container bestellen, die Hausordnung präzisieren oder alle Parteien informieren. Ein freundlicher Aushang im Eingang mit den wichtigsten Sammeldaten hilft oft mehr als Beschwerden unter Nachbarn. Gerade neue Mieterinnen und Mieter oder Personen, die aus einer anderen Gemeinde zugezogen sind, kennen die örtlichen Regeln noch nicht. Ein kurzes Informationsblatt beim Einzug kann viele Missverständnisse verhindern.
Tipps für den Alltag
- Kehrichtsäcke erst kurz vor der Abfuhr hinausstellen, damit Tiere sie nicht aufreissen.
- Säcke gut verschliessen und nicht überfüllen, damit sie beim Leeren nicht reissen.
- In der Wohnung kleine Behälter für PET, Glas, Alu und Papier bereithalten, dann gelingt das Trennen fast nebenbei.
Beachten Sie auch: Viele Gemeinden kontrollieren falsch entsorgte Säcke und können Bussen aussprechen. Die Höhe ist kantonal und kommunal unterschiedlich geregelt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Gemeinde regelt Sammeltage und Gebühren, die Verwaltung den Containerplatz.
- In den Container gehört nur Haushaltskehricht, je nach Gemeinde im Gebührensack.
- Sperrgut nie einfach beim Containerplatz abstellen.
- Elektrogeräte, Batterien und Sonderabfall separat zurückgeben.
- Bei wiederkehrenden Problemen die Verwaltung informieren.