Abfall-ABC · Kanton Freiburg

Holzschutzmittel entsorgen im Kanton Freiburg

Sonderabfall: Reste an die Verkaufsstelle oder an die Sonderabfallsammlung der Gemeinde, nie in Ausguss oder Kehricht.

Gemeinde wählen

Auf der Seite der Gemeinde sehen Sie alle Sammelstellen und Recyclinghöfe mit Adresse und Karte. Stellen, bei denen die Annahme von Holzschutzmittel erfasst ist, sind grün markiert; Recyclinghöfe nehmen vieles an – bitte vorher prüfen.

Weitere Gemeinden – Annahme nicht erfasst, Stellen in der Nähe

Daten: © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL) und Angaben der Gemeinden. Viele Sammelstellen sind nur für Einwohner.

So entsorgen Sie Holzschutzmittel

Holzschutzmittel, Lasuren und Imprägnierungen enthalten oft Wirkstoffe gegen Pilze und Insekten sowie Lösungsmittel. Reste sind Sonderabfall und dürfen nicht in den Ausguss, in den Gully oder in den Kehricht.

Bringen Sie die Gebinde gut verschlossen und mit Etikett an die Verkaufsstelle zurück oder an die Sonderabfallsammlung Ihrer Gemeinde. Vollständig eingetrocknete, leere Dosen gehören je nach Material ins Altmetall oder in den Kehricht.

Gut zu wissen

  • Lappen mit Holzöl können sich selbst entzünden: ausgebreitet trocknen lassen.
  • Altes, behandeltes Holz gehört ins Altholz, nicht ins Cheminée.