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Abfall-ABC

Holzschutzmittel entsorgen

Auch gesucht als: Holzlasur, Imprägnierung, Holzöl, Holzbeize

Sonderabfall: Reste an die Verkaufsstelle oder an die Sonderabfallsammlung der Gemeinde, nie in Ausguss oder Kehricht.

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Farben, Lacke, Chemikalien: Verkaufsstellen, die solche Produkte verkaufen, nehmen kleine Mengen aus Haushalten zurück. Alternativ die Sonderabfallsammlung der Gemeinde. Wo: zum Beispiel Baumärkte, Farbenfachhandel und Drogerien, die solche Produkte führen.

Was der Handel sonst zurücknimmt ›

Holzschutzmittel, Lasuren und Imprägnierungen enthalten oft Wirkstoffe gegen Pilze und Insekten sowie Lösungsmittel. Reste sind Sonderabfall und dürfen nicht in den Ausguss, in den Gully oder in den Kehricht.

Bringen Sie die Gebinde gut verschlossen und mit Etikett an die Verkaufsstelle zurück oder an die Sonderabfallsammlung Ihrer Gemeinde. Vollständig eingetrocknete, leere Dosen gehören je nach Material ins Altmetall oder in den Kehricht.

Gut zu wissen

  • Lappen mit Holzöl können sich selbst entzünden: ausgebreitet trocknen lassen.
  • Altes, behandeltes Holz gehört ins Altholz, nicht ins Cheminée.

Regeln Ihrer Gemeinde

Öffnungszeiten, Gebühren und was die Sammelstelle annimmt, sind von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.