Abfall-ABC · Kanton Zug

Silikon und Bauschaum entsorgen im Kanton Zug

Ausgehärtetes Silikon in den Kehricht; Bauschaumdosen mit Restinhalt als Sonderabfall an Verkaufsstelle oder Gemeindesammlung.

Gemeinde wählen

Auf der Seite der Gemeinde sehen Sie alle Sammelstellen und Recyclinghöfe mit Adresse und Karte. Stellen, bei denen die Annahme von Silikon und Bauschaum erfasst ist, sind grün markiert; Recyclinghöfe nehmen vieles an – bitte vorher prüfen.

Weitere Gemeinden – Annahme nicht erfasst, Stellen in der Nähe

Daten: © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL) und Angaben der Gemeinden. Viele Sammelstellen sind nur für Einwohner.

So entsorgen Sie Silikon und Bauschaum

Ausgehärtete Silikon- und Acrylreste sowie leere, ausgehärtete Kartuschen gehören in den Kehricht. Auch abgeschnittene, ausgehärtete Bauschaumreste dürfen in den Kehricht.

Spraydosen mit Bauschaum (PU-Schaum) enthalten Treibgas und reaktive Stoffe. Dosen mit Restinhalt sind Sonderabfall und gehören zurück an die Verkaufsstelle oder an die Sonderabfallsammlung der Gemeinde. Stechen Sie Dosen nie an und werfen Sie sie nicht ins Feuer.

Gut zu wissen

  • Kartuschen mit noch flüssigem Inhalt mit Kappe verschliessen und aushärten lassen.
  • Grössere Mengen von einer Baustelle gehören zu den Bauabfällen.