Abfall-ABC · Kanton Thurgau

Pflanzenschutzmittel entsorgen im Kanton Thurgau

Sonderabfall: Reste in der Originalverpackung an die Verkaufsstelle zurück oder an die Sonderabfallsammlung der Gemeinde.

Gemeinde wählen

Auf der Seite der Gemeinde sehen Sie alle Sammelstellen und Recyclinghöfe mit Adresse und Karte. Stellen, bei denen die Annahme von Pflanzenschutzmittel erfasst ist, sind grün markiert; Recyclinghöfe nehmen vieles an – bitte vorher prüfen.

Weitere Gemeinden – Annahme nicht erfasst, Stellen in der Nähe

Daten: © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL) und Angaben der Gemeinden. Viele Sammelstellen sind nur für Einwohner.

So entsorgen Sie Pflanzenschutzmittel

Pflanzenschutzmittel wie Unkrautvertilger, Insektizide oder Schneckenkörner sind giftig für Wasserlebewesen und Bodenorganismen. Reste gehören deshalb nie in den Ausguss, ins WC, in den Gully oder in den Kehricht.

Geben Sie Reste möglichst in der Originalverpackung an die Verkaufsstelle zurück. Verkaufsstellen nehmen Sonderabfälle aus Haushalten in kleinen Mengen zurück. Alternativ bringen Sie sie an die Sonderabfallsammlung Ihrer Gemeinde.

Gut zu wissen

  • Etikett nicht entfernen, damit der Inhalt erkennbar bleibt.
  • Verschiedene Mittel nie zusammenschütten.
  • Vollständig geleerte Verpackungen dürfen je nach Gemeinde in den Kehricht.