Abfall-ABC · Kanton Zug

Frostschutzmittel entsorgen im Kanton Zug

Sonderabfall: Reste an die Verkaufsstelle, an eine Garage oder an die Sonderabfallsammlung der Gemeinde.

Gemeinde wählen

Auf der Seite der Gemeinde sehen Sie alle Sammelstellen und Recyclinghöfe mit Adresse und Karte. Stellen, bei denen die Annahme von Frostschutzmittel erfasst ist, sind grün markiert; Recyclinghöfe nehmen vieles an – bitte vorher prüfen.

Weitere Gemeinden – Annahme nicht erfasst, Stellen in der Nähe

Daten: © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL) und Angaben der Gemeinden. Viele Sammelstellen sind nur für Einwohner.

So entsorgen Sie Frostschutzmittel

Kühlerfrostschutz enthält meist Glykol, das giftig ist und süsslich schmeckt. Für Kinder und Haustiere ist das gefährlich. Reste gehören nicht in den Ausguss, nicht in einen Schacht und nicht in den Kehricht.

Bringen Sie Reste in der Originalflasche an die Verkaufsstelle zurück, an eine Garage oder an die Sonderabfallsammlung Ihrer Gemeinde. Abgelassenes Kühlmittel aus dem Auto ebenfalls als Sonderabfall abgeben.

Gut zu wissen

  • Ausgelaufenes Kühlmittel sofort aufnehmen.
  • Scheibenwaschmittel mit Frostschutz möglichst aufbrauchen.